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Liebe Kärntnerinnen und Kärntner!
Wir Kärntner gehören zu den südbairischen Völkern. Unser Völkerrecht und unsere Bürgerrechte sind Teil unserer Grundrechte.
Wir müssen unsere Grundrechte verlangen und durchsetzen.  Nur so werden wir sie auch bekommen.
So werden wir alle gewinnen!


Wir Kärntner wollen unsere Kärntner Demokratie zum Wohle unserer Bürger und unseres Volkes weiterentwickeln. 

Unser großes Vorbild ist die Schweizer Demokratie mit 4 festgelegten Abstimmungsterminen und bis zu 50 Volksabstimmungen jedes Jahr.

Gesetzgeber in der Schweiz ist das Parlament und das Volk.

 Das Schweizer Parlament ist jedoch verpflichtet, zuerst den Willen und den Wunsch des Volkes zu ermitteln. Dieser Volkswille muss unbedingt und vollständig auch dem Gesetz entsprechen, das dann vom Parlament beschlossen wird.

Sollte das Gesetz nicht dem Volkswillen entsprechen, so kann es mit 50.000 Stimmen vom Volk aufgehoben werden. (Vetoreferendum)


In Österreich ist eher das Wort "Volksabstimmung" in Verwendung als Referendum.

Wie bekommen wir die "2. Kärntner Volksabstimmung"?

Die Schweizer  Verfassung wurde durch Volksabstimmung vom Volk genehmigt. 
Und jede Änderung der Schweizer Verfassung muss zwingend vom Volk genehmigt werden.  Das müssen wir unseren Abgeordneten im Landtag erst beibringen.

Dieses Grundprinzip einer Demokratie wollen wir Kärntner auch in unsere Verfassung hineinbringen. Danach muss jede Änderung der Kärntner Verfassung durch Volksabstimmung vom Kärntner Volk genehmigt werden.  Damit wird der negative Einfluss von Konzernen, Militärs, Spekulanten, Kriegstreibern, Schuldenmafia,  usw. gestoppt. 

In Vorbereitung sind die nächsten Verfassungsänderungen, die durch Volksabstimmungen genehmigt werden müssen.

1. Unser Stimmrecht muss durch ein eigenes Gesetz geregelt werden. Bei 4 Abstimmungsterminen müssen viele Volksabstimmungen auf Bundes-, Landes und Gemeindeebene möglich sein. Einfach, praktisch und fälschungssicher!

2. Einführung des Vetoreferendums: 50.000 Stimmen beim Bund, 2.500 Stimmen beim Land. Durch das  Vetoreferendum kann das Volk jedes Gesetz und jede Verordnung aufheben, die nicht dem Volkswillen entspricht. Das Parlament ist dann verpflichtet ein Gesetz zu beschließen, das dem Volkswillen entspricht. 

3.  Bei wesentlichen Gesetzen, die das Leben von vielen Kärntnern beeinflussen, müssen dann verpflichtend auch Volksbefragungen durchgeführt werden.

4. Nach Völkerrecht kann jedes Volks, das sein eigenes Land hat, einen eigenen Staat begründen. Dies nennt man die "Drei Elemente Lehre"! Die Vorarlberger haben den Staat schon in ihrer Verfassung. Die Kärntner müssen noch ermitteln, ob sie einen Staat oder einen Freistaat haben wollen.

Verlangen Sie auch für Ihre Gemeinde die "Direkte Demokratie" 

Befragen Sie Ihre Nachbarn und begründen Sie Ihre  eigene "Abstimmungsgemeinde".  

ERSTE SCHRITTE
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